Ja, es sei denn
a) der Pfahl ist befestigt und damit unbeweglich, oder
b) er wurde von der Spielleitung durch eine Platzregel zum unbeweglichen Hemmnis erklärt (dies wird nicht vom DGV empfohlen)
Sinngemäß gilt das oben Genannte auch für Entfernungspfähle oder blaue Pfähle zur Kennzeichnung von Boden in Ausbesserung. Nur weiße Pfähle, die Ausgrenzen kennzeichnen, gelten bereits durch die Regeln als befestigt und dürfen nicht bewegt werden (siehe Erklärung für „Hemmnisse“).