Abspielzeit; alle Bewerber müssen anwesend sein

  • Regel: 6-3a
    Decision: 6-3a/2
    Titel: Abspielzeit; alle Bewerber müssen anwesend sein

    Frage:
    In einem Zählspiel sind A, B und C von der Spielleitung als eine Spielergruppe eingeteilt und ihre Abspielzeit ist auf 09.00 Uhr angesetzt. A und B waren zu dieser angesetzten Zeit anwesend. C traf erst um 09.02 Uhr ein, nachdem A und B bereits vom Abschlag abgespielt hatten, aber noch rechtzeitig, um in richtiger Reihenfolge zu spielen. Wie ist die Regelentscheidung?

    Antwort:
    Da C innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit eintraf und spielbereit war, zieht er sich eine Strafe von zwei Schlägen zu, da er zu der von der Spielleitung angesetzten Zeit nicht abgeschlagen hat (Regel 6-3a). Würde C mehr als fünf Minuten nach seiner Abspielzeit eintreffen, wäre die Strafe Disqualifikation. In beiden Fällen wäre es straflos, wenn die Spielleitung feststellt, dass außergewöhnliche Umstände C davon abgehalten hatten, rechtzeitig abzuspielen,

    Alle Bewerber einer Spielergruppe müssen zu der von der Spielleitung angesetzten Abspielzeit anwesend und abspielbereit sein, in diesem Fall 09.00 Uhr. Die Spielfolge ist unerheblich. (Revidiert – 2012)

    Deutscher Golf Verband e.V. - Rules4you

    Keep it on the short grass
    Schönes Spiel, Mario